Eine Lichtprojektion gehört nicht in die natürliche geschützte Landschaft
Die natürliche, geschützte Landschaft schöpft ihre Qualität aus dem bestehenden Landschaftsbild und Lebensraum, das natürliche Licht bietet eine eigene Faszination und Orientierungshilfe.
Die Rochers de Naye sind im Bundesinventar der geschützten Landschaften. Es ist ein Fehler, wenn Kunstlicht immer noch überall erlaubt und toleriert wird.
Aus den Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen des Bundesamtes für Umwelt:
Die Auswirkungen von Beleuchtung betreffen sowohl den Menschen als auch die Umwelt (schützenswerte Naturräume und Landschaften sowie nachtaktive Tiere).
Die Anstrahlung von natürlichen Objekten wie z. B. Berggipfeln verändert das nächtliche Landschaftsbild.
Insbesondere in Landschaften und Naturdenkmälern von nationaler Bedeutung (BLN), in Moorlandschaften von nationaler Bedeutung, in Schutzgebieten und schutzwürdigen Lebensräumen sind solche Beleuchtungen problematisch. Zur ungeschmälerten Erhaltung eines Objekts muss der im Inventar angestrebte Schutz vollumfänglich zur Geltung gelangen.
Ortsfeste und mobile Beleuchtungsanlagen müssen dem Grundsatz der vorsorglichen Emissionsbegrenzung genügen und dürfen zu keinen schädlichen oder lästigen Auswirkungen führen.
Originalfoto:
Rochers de Naye du Sentier Crêt d’y Beau en hiver, 3.12.2023
cite: DarkSky Switzerland (L. Schuler)