Gemäss Bundesgerichtsentscheid sind behelligte Anwohner klageberechtigt, sofern sie im Umkreis von 100m zur Lichtquelle von Immissionen betroffen sind. Bei starken Lichtquellen dehnt sich der Umkreis auch viel weiter aus (» Gerichtsentscheide).
Sind Sie persönlich von Lichtverschmutzung betroffen? Dann handeln Sie!
» Selbsthilfe für behelligte Anwohner (pdf)
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