BAFU – Ruhe – kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit

Die Ruhe ist ein kostbares Gut, welches zur Gesundheit und zum Wohlbefinden der Menschen beiträgt. Ruhe fördert das Zusammenleben und wertet Wohn- und Arbeitsorte auf. Trotzdem wird bei der Siedlungsentwicklung dem Ruheschutz nicht oder zu spät das nötige Gewicht beigemessen. Deshalb möchte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ruhige Gebiete innerhalb und ausserhalb der urbanen Lebensräumen künftig besser erhalten und fördern.

» Ruhe – kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit

Dark-Sky Switzerland: Wie das BAFU selbst im Bericht zum Landschaftsschutzkonzept schreibt, sind Ruhe und Nachtdunkelheit in einem Atemzug zu beurteilen. Lärm ist bereits im Wortsinn nur der störende Teil der erzeugten Schallwellen und die Ablehnung davon ist daher gesellschaftlich akzeptiert.
Sowohl Lärm als auch Licht sind physikalische Quellen und haben viele Gemeinsamkeiten. Nicht aber bei der Einschätzung.

Die subjektive Störung durch Lärm ist gesellschaftlich und rechtlich anerkannt:

Nicht nur objektiv feststellbare körperliche Krankheitssymptome gelten damit als gesundheitliche Beeinträchtigungen, sondern auch das durch Lärm gestörte subjektive Wohlbefinden.

Beim Licht muss eine objektive Störung nachgewiesen werden.
Licht bezeichnet den gesamten sichtbaren Teil der Strahlung. Störlicht oder Lichtverschmutzung ist der unnötige Teil des Lichts. Wenn wir Nachtruhe auch beim Licht einfordern sind wir nicht gegen das gesamte Licht, sondern gegen die störenden oder unnötigen Lichtquellen und Teile des Lichts.

BAFU – Landschaftskonzept Schweiz (LKS)

Das Bundesamt für Umwelt hat am 27. Mai das revidierte Landschaftskonzept Schweiz publiziert, nachdem es vom Bund verabschiedet wurde.

» Landschaftskonzept Schweiz (LKS)

Dark-Sky Switzerland: Wir hatten in der Vernehmlassung Stellung bezogen und waren zunächst enttäuscht, dass unsere Anliegen in die Broschüre nicht eingeflossen sind, entdeckten dann aber den Passus in der Erläuterung und im Massnahmenplan, dass der Bund gewillt ist, Ruhe und Nachtdunkelheit zu prüfen und die Lichtimmissionen von Verkehrsinfrastrukturen reduziert werden sollen und.

 

Schlussbericht UVP-Workshop BE/SO mit Thema Licht erschienen

Die Kantone Bern und Solothurn haben den Schlussbericht zum UVP Workshop vom November 2017 publiziert. Er kann hier vollständig eingesehen werden:

» SO Amt für Umwelt

» BE Bau, Verkehr und Energie (Umwelt)

Den Auszug des Schlussberichts zum Thema Lichtverschmutzung, Lichtemissionen und Lichtimissionen in der UVP haben wir nachfolgend erstellt.

» Auswirkungen der Lichtverschmutzung (pdf)

Dark-Sky Switzerland: Die Zielgruppe dieses Berichts sind Umweltämter und Behörden, sowie Umweltbüros, die in die Umweltverträglichkeitsprüfung involviert sind.
Wir freuen uns, dass wir diese durch unsere Sicht auf das Problem unnötiger Lichtemissionen sensibilisieren und unterstützen können.

 

Schweizer Gemeinde – Die Nacht geniessen

Beleuchtete Strassen bedeuten Energieverbrauch. Vor allem aber stört das Licht die Biodiversität, besonders auf dem Land. Warum also nicht das Licht gleich ganz abschalten? Die Neuenburger Gemeinde Le Cerneux-Péquignot hat diesen Schritt gewagt – und ihn nicht bereut.

» Die Nacht geniessen (pdf)

Der Leitfaden Biodiversität in Schweizer Gemeinden wurde vom Schweizergemeindeverband und Praktischer Umweltschutz Schweiz erstellt und enthält dieses gute Beispiel.
Den ganzen Leitfaden finden Sie bei vssg.ch (pdf).

 

Neue Richtlinien zur Beleuchtung von Gebäuden im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich hat am 18. Januar 2017 neue Richtlinien für Gebäudetechnik in Kraft gesetzt.

Beim Thema Beleuchtung wird explizit auf die Lichtverschmutzung eingegangen:

  • Im Aussenraum sind die Lichtemissionen zu minimieren (keine Bodenleuchten/Uplights). Siehe auch SIA 491 zur Vermeidung von Lichtemissionen im Aussenraum.
  • Ebenfalls ist die Wirkung der Innenbeleuchtung nach aussen zu beachten (Glasfassaden, Schaufenster).

» Richtlinie Gebäudetechnik, siehe Beleuchtung (Quelle: online)

» Richtlinie Gebäudetechnik Beleuchtung (pdf vom 13.1.2017)