Dark-Sky am Tag der Astronomie in Luzern

Ab 18 Uhr bis Mitternacht am 5. April 2014 sind wir in Luzern am Tag der Astronomie mit Informationsmaterial vertreten.

Wir freuen uns über alle BesucherInnen, welche auch die Ursache des Problems sehen wollen und nicht nur die Sterne. Es braucht Ihre Unterstützung von Dark-Sky Switzerland, um unserer Stimme mehr Gewicht zu geben.

Das vollständige Programm des Anlasses bei der Sternwarte Hubelmatt nachfolgend als PDF

» Sternwarte Hubelmatt

 

GV am Donnerstagabend, 20. März 2014, 19 Uhr in Olten

2014_olten_01Im Hotel Restaurant Aarhof direkt über die Aarebrücke vom Bahnhof Olten. Unsere Mitglieder erhalten Mitte Februar die Anmeldeunterlagen.

Dark-Sky wurde von Mitgliedern aus dem Raum Zürich gegründet und hatte dort auch immer eine starke Unterstützung. Trotz der Nähe zum Bahnhof Oerlikon der bisherigen Versammlung war doch für etliche Mitglieder ein Ungleichgewicht in der Anreise spürbar.

Wir haben uns daher entschieden, einmal die Wohnadressen der Mitglieder auszuwerten.

Die Auswertung der Postleitzahlen aller Adressen hat nebst Zürich eine relative grosse Beteiligung aus dem Raum Basel und Bern und durchaus auch Zentralschweiz ergeben.

Daher wird die GV in diesem Jahr in Olten durchgeführt.

Wir freuen uns auf den gemeinsamen Anlass mit Ihnen.

SAC /CAS: offene Antwort auf Ihre Stellungnahme

Sehr geehrter Herr Ulrich Delang, In Antwort auf Ihre Stellungnahme publiziert in “Die Alpen” 12/2013, lade ich Sie dazu ein, zu den folgenden Punkten Ihre Haltung zu überdenken:


DEUTSCH


Betreff: Offene Antwort auf Ihre Stellungnahme
Sehr geehrter Herr Ulrich Delang,

In Antwort auf Ihre Stellungnahme publiziert in “Die Alpen” 12/2013, lade ich Sie dazu ein, zu den folgenden Punkten Ihre Haltung zu überdenken:

  1. Es ist keine Frage, wie lange die Hütten beleuchtet sind, es ist die Grundhaltung des Ausbaus des Kunstlichts in natürlichen Gebieten, die nicht sein darf! Es reicht offenbar nicht mehr, die städtischen Gebiete zu verschmutzen, jetzt müssen wir auch noch in die Mitte der Alpen gehen, um diese ebenfalls zu verschmutzen?
  2. Weder eine Vermeidung der Hubschrauberlandung noch die Nutzung erneuerbarer Energien wird das Problem der Lichtverschmutzung lösen können. Die Störung der Fauna und Flora erfolgt direkt über die elektromagnetische Strahlung des Lichts, auch wenn es nur für eine kurze Zeit angestellt ist.
  3. Neben der eigentlichen Störung erweckt die Publikation der beleuchteten Hütten durch den SAC den Eindruck, dass die Beleuchtung in den Bergen eine gute Sache sei. Die Bestätigung unserer Befürchtungen hat sich bereits eingestellt, in dem der Kanton Wallis den Beitritt zur Eidgenossenschaft nach 200 Jahren im Winter mit 13 und im Sommer mit 26 beleuchteten Berggipfeln feiern will. Setzt sich dieser Trend fort, wird es immer schlimmer werden und die Berge sind keine Ruhezone mehr, nur noch eine weitere Gelegenheit, um ebenfalls Geld und Energie zu verschwenden, und alles wird allmählich toleriert, obwohl es gesetzlich verboten ist (Umweltschutzgesetz USG – SR 812.01: Art. 1, Art. 7, Art. 11)
  4. Das schlimme an der Sache ist, dass der SAC diese unökologische Idee unterstützt hat. Ich war immer überzeugt, das der SAC die Umwelt schützen möchte. Das genannte Vorhaben war aber dazu geeignet, anderere Umweltbemühungen auch innerhalb des SAC zu vereiteln.
  5. Es wäre schön gewesen, wenn sich der SAC stattdessen dafür eingesetzt hätte, seine Mitglieder für die natürliche Schönheit in der alpinen Zone zu sensibilisieren. Zum Beispiel die Förderung der Beobachtung der Berggipfel, die bei Sonnenaufgang und Sonnenuntergang auf natürliche Weise beleuchtet werden, sowie auch den Blick auf den Sternenhimmel. Es wäre wirklich schön gewesen, Man hätte z.B. Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Astronomischen Vereinigungen in der Schweiz erstellen können.

Ich lade Sie ein, diese sachlichen Erwägungen zu reflektieren, und ich hoffe, dass eines Tages der SAC intern soweit erleuchtet wird, um die Folgen dieser Handlungen, die wirklich wenig mit der Natur zu tun haben, zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefano Klett

Termine, den 7 Februar 2014

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Es werde Dunkel!

2014-01-26_alessandro_della_bellaDie NZZ am Sonntag – Beilage Gesellschaft – berichtet über eine Reise in die dunkelste Ecke der Schweiz.

In Begleitung des Präsidenten von Dark-Sky Switzerland hat die NZZ am Sonntag den gesellschaftlichen Fragen und Fakten zum Thema Lichtverschmutzung nachgespürt.

Dazu Dark-Sky knapp:
Umweltfachleute, Lichtexperten und sogar Richter haben spätestens 2013 den gesetzlichen, normativen und rechtlichen, roten Teppich ausgerollt für alle Bauherren, Bewilligungsbehörden, Planer, Architekten und Installateure. Jetzt muss nur auch noch die Gesellschaft als Ganzes darauf stehen und das Anliegen umsetzen und wir können tatsächlich eine entscheidende Verbesserung der Situation in der Schweiz erreichen.

Es hat uns deshalb gefreut, dass sich eine renommierte Zeitung wie die NZZ ausführlich Zeit nahm, um das Thema auf unkonventionelle Art im Gesellschaftsteil zu dokumentieren.

Bundesgerichtsurteil bestätigt Nachtruhe für Lichter

10vor10_27-12-2013Dark-Sky Switzerland hat im Interview für das SF 1, in der Sendung 10vor10 am 27.12.2013 Auskunft gegeben.

» Video 10vor10, SF1

Das Bundesgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass generell die vom Umweltschutzgesetz verlangte Vorsorge gilt und ein öffentliches Interesse besteht, dass die von der SIA Norm 491 verlangte Nachtruhe beim Licht anzuwenden ist.

Ausnahmen sind nötige, sicherheitsrelevante Beleuchtungen und eben auch die Weihnachtsbeleuchtung, sofern sie sich an die Traditionen hält, das heisst im konkreten Urteil ausschliesslich vom 1. Advent bis zum Dreikönigstag (6. Januar) genutzt wird und ebenfalls eine Nachtruhe spätestens ab 1 Uhr einhält.

Dark-Sky Switzerland freut sich über dieses Urteil. Jetzt gibt es definitiv keine Ausreden mehr, Umwelt- und Bau-Behörden müssen das Anliegen nach Dunkelheit in Konfliktfällen vertreten.

Weitere Medienartikel zum Bundesgerichtsurteil:

» 20 Minuten

» Tages-Anzeiger

Das Urteil selber:

» BGE 1C_250/2013