20Minuten – Bald gehen in Luzern die Lichter an

Im Januar erhält der Begriff Leuchtenstadt eine neue Dimension: Das erste Lichtfestival kommt nach Luzern und soll historische Gebäude in neue Kunstwerke verwandeln.

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Dark-Sky Switzerland: Nur ein Augenschein vor Ort kann zeigen, welche Kritik an einem solchen Vorhaben berechtigt ist und welche übertrieben.

Der Präsident von Dark-Sky Switzerland und der Urheber des Plan Lumière Luzern haben sich gemeinsam zu einem Rundgang durch die Ausstellung im Januar 2019 getroffen.

Ein paar Eindrücke mit Kommentaren sollen zeigen, wie sie das Festival bewertet haben.

Das Festival Emblem deutet es bereits an: Wir sind edel und dezent, wir wollen Stimmung und Atmosphäre verbreiten und spielen mit der Umgebung. Wir wollen nicht um jeden Preis auffallen oder blenden, wir leuchten von Innen heraus.

So sind uns denn etliche Installationen dezenter und angenehmer aufgefallen, als wir ursprünglich befürchtet haben.

Ein gelungenes Beispiel von räumlicher Projektion fand am Weinmarktbrunnen statt.

Die animierte Projektion ermöglichte zum Beispiel das unheimliche Blinzeln der Statuen aus der unbeleuchteten Skulptur.
Wandernde Lichtmuster zauberten magische Gewänder auf die Brunnensäule. Da die Projektion aus allen Himmelsrichtungen erstrahlte, hatte man wirklich den räumlichen Eindruck eines lebendigen Films.

Trotz der vorbildlichen Einbettung in die Umgebung durch das Ausschalten von öffentlichen Lichtern wo es sinnvoll war, und somit auch keiner übermässigen Lichtemissionen, störten dann doch allzu oft die privaten Leuchtreklamen und Schaufenster, welche das Festival einfach ignorierten, und manchmal überstrahlten. Hier wäre noch grosses Verbesserungspotential mit Absprachen mit den Händlern und einer zeitlichen Programmierung.

Die Laterne links im Bild ist zugunsten des interaktiven Festival-Objekts ausgeschaltet, die privaten Fenster und Leuchtreklamen leider nicht.
Über die Bedeutung und den Einsatz von Farbe lässt sich bekanntlich auch streiten. Insgesamt drei Objekte schossen wohl etwas übers Ziel hinaus.

Um die Natur nicht zu stören kann man sich noch etwas verbessern, intakte Räume in der Luft und im Wasser sollte man nicht tangieren. Dass uns aber das nachfolgende Naturschauspiel während dem Lichtfestival nicht entgangen ist, werten wir schon mal als sehr gutes Zeichen für das Festival.

Mond mit grossem Halo, aufgenommen neben dem Gletschergarten in der Stadt Luzern, am Abend des 16. Januar 2019

Migros Magazin provoziert Leserbriefe – Herr über 20 000 Weihnachtslämpli

Am 10. Dezember druckte das Migros Magazin eine Titelgeschichte über einen Herrn aus Lyss (BE) ab, der seit langem mit viel Licht im Quartier für ein spezielles Weihnachten sorgt.

» Herr über 20 000 Weihnachtslämpli (pdf Auszug)

Bereits vor einem Jahr hatte die grösste Konkurrentin der Migros genau dasselbe Thema gebracht. Das heisst die gucken auch selber voneinander ab. Und genau diese Reaktion will man ja auch bei den Kunden erreichen.

Wie damals haben wir uns bei Dark-Sky dazu entschieden, einen kurzen Leserbrief einzusenden. Er wird vermutlich nicht gedruckt werden, soll aber zumindest die Redaktion des Magazins ihr Vorgehen überdenken lassen.

Ein grosser Titelbericht über Exzesse der Weihnachtsbeleuchtung und kein Wort über Lichtverschmutzung. Das Migros-Magazin sollte sich schämen, ökologische Auswirkungen sind ein bekanntes Problem.

Umso mehr freut es uns, dass auch andere Leser auf uns aufmerksam geworden sind. Herr Adrian Bommer schrieb aus eigenem Antrieb an das Migros-Magazin:

Die Migros verpasst sich selber gerne das Image einer umweltbewussten Unternehmung. Dazu will allerdings die Hauptstory in Ihrem Magazin Nr. 50 «Herr über 20’000 Weihnachtslämpli» so gar nicht passen. Diese liest sich schlechterdings als Aufruf an die Leserinnen und Leser, es den Hausbesitzern an der Stegmatt in Lyss gleichzutun und in der Adventszeit die Nacht zum Tag zu machen. Dabei blendet Ihr Beitrag in erschreckendem Masse wichtige Fakten aus: Da sind zum einen wohl auch Nachbarn, die sich durch diese Beleuchtungsorgien gestört fühlen. Diese dürfen sich übrigens auf einen Bundesgerichtsentscheid von 2013 stützen, der bestätigt hat, dass ein öffentliches Interesse daran besteht, Lichtemmissionen – sofern keine Sicherheitsgründe vorliegen – nach 22 Uhr(!) zu unterlassen. Andererseits gibt es genügend Nachweise dafür, dass Kunstlicht die Lebensräume nachtaktiver Tiere erheblich stört, indem es ihren Aktionsradius einschränkt. Und drittens führen solchermassen überbordende Beleuchtungen sämtliche Energiesparbemühungen ad absurdum. Dabei wirkt es geradezu zynisch, wenn von der Hauptperson Ihrer Story bestätigt wird, seine Beleuchtung konsumiere nur noch drei Kilowattstunden. Man rechne, wie viel Strom zusätzlich konsumiert würde, wenn viele Haushalte ihm nacheifern würden! Offensichtlich standen für Ihre Redaktion solche Fakten im Hintergrund, geht es ja wohl auch darum, entsprechende Installationen, zum Beispiel in Ihren «Do-It und Garden»-Filialen, zu kaufen und damit das Weihnachtsgeschäft zu beleben. Meinerseits werde ich meine Einkäufe nicht mehr bei einem Detailhändler tätigen, der so wenig Umweltsensitivität zeigt.

Dark-Sky Switzerland freut sich über mitdenkende und bewusst handelnde KonsumentInnen, die der Umwelt eine Chance auf die Nachtruhe lassen.

 

HEV Schweiz – Lämpli-Lämpe

Die leuchtenden Rentiere stehen in den Vorgärten und von manchem Dach winkt der Samichlaus aus seinem blinkenden Schlitten. Weihnachtsbeleuchtung gehört in die Adventszeit wie Mailänderli und volle Einkaufszentren. Es ist aber nicht alles erlaubt was gefällt – Im Streitfall muss überprüft werden, ob die Beleuchtung zu hell und grossflächig ist.

Licht als elektromagnetische Strahlung
Künstlich erzeugtes Licht besteht aus elektromagnetischen Strahlen und fällt daher unter das Umweltschutzgesetz. Im Umweltrecht gilt das sogenannte Vorsorgeprinzip. Im Sinne dieses Prinzips sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begren- zen. Dies unabhängig von einer allfälligen Umweltbelastung und im Rahmen der technisch und betrieblichen Möglichkeiten sowie der wirtschaftlichen Tragbarkeit der Massnahmen. Die Einwirkungen, die von künstlichem Licht ausgehen, sind also nicht nur zum Schutz gegen schädliche oder lästige Emissionen geboten sondern auch zur Vermeidung unnötiger Emis- sionen.

Spezialfall Weihnachtsbeleuchtung
Die farbenprächtige Beleuchtung zu Weihnachten hat Tradition und wird von vielen Men- schen als festlicher Brauch in der Adventszeit geschätzt. Das Bundesgericht hielt dennoch fest, dass insbesondere eine aussergewöhnlich üppige und helle Beleuchtung gegen das Vorsorgeprinzip verstosse und schädliche oder lästige Auswirkungen auf die Bevölkerung, Tiere und ihre Umwelt haben könne. Demzufolge anerkannte das Bundesgericht, dass in Anwendung der umweltrechtlichen Vorsorge auch bei Weihnachtsbeleuchtungen zeitliche Beschränkungen des Betriebs angeordnet werden können. Die höchsten Richter hielten fest, dass es technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar sei, die Zierbeleuch- tung in der Weihnachtszeit (1. Advent bis 6. Januar) um 1 Uhr abzuschalten.

Baubewilligung nötig?
Nein. Für die Adventsbeleuchtung wird keine Baubewilligung verlangt, der jeweilige Eigen- tümer muss sich aber, im Beschwerdefall, Beschränkungen des Betriebs gefallen lassen. Will man also sein Haus samt Garten in ein weihnachtliches Wunderland verwandeln, ist es ratsam, die vom Bundesgericht definierten Rahmenbedingungen für das Brennenlassen der Beleuchtung einzuhalten.

Mit Genehmigung vom HEV-Schweiz