Rüschlikon: Ein Autohändler an der A3 wollte eine Reklame auf dem Dach zu Werbezwecken bis 23 Uhr oder 24 Uhr leuchten lassen. Die Rüeschliker Baukommission und das Zürcher Baurekursgericht verwehrten es ihm. Nun lässt auch das Verwaltungsgericht den Autohändler abblitzen.
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