Nach jahrelangem Streit ist nun klar, was Giusep Fry auf dem Uto Kulm tun und lassen darf. Ein Rekurs liegt in der Luft.
» Licht aus auf dem Uetliberg: Der Turm darf nicht mehr leuchten
Die einzige wesentliche Änderung gegenüber dem Planentwurf von Ende 2015 betrifft die Beleuchtung. Die Baudirektion hat bei der Natur- und Heimatschutzkommission des Bundes ein Gutachten erstellen lassen und die Konsequenzen aus dem Befund gezogen. Die Beleuchtungsmöglichkeiten werden eingeschränkt. Fassadenbeleuchtungen und andere «inszenierende Beleuchtungselemente» wie Baumbeleuchtungen sind nicht mehr gestattet. Einzig Lichtanlagen, die der Sicherheit dienen, sind erlaubt.
Dark-Sky Switzerland: Wir sind positiv überrascht, dass der Bund die BLN Gebiete höher gewichtet als Inszenierungen.