Schlechte Wegbeleuchtung der Seehabe Bäch (SZ) wurde korrigiert

Betroffene AnwohnerInnen der Seehabe Bäch im Kanton SZ (eine Habe ist ein kleiner Hafen) wollten die von der öffentlichen Hand installierten, schlecht gelösten Wegleuchten nicht einfach so hinnehmen. Sie haben Rechtsmittel ergriffen und eine gemeinsam mit Dark-Sky Switzerland
erarbeitete vernünftige Argumentation vorgelegt.

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Foto ohne Blitz

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Foto mit Blitz

Die neuen Lampen leuchteten sowohl in den See hinaus und blendeten anlegende Boote, als auch zum Land hin zu umliegenden Anwohnern. Sie trugen wenig zur Sicherheit bei, wie ein Bild (links) im Vergleich zum Foto mit Blitz (rechts) zeigt.

Nach Vorgabe der Richter wurde schliesslich ein Gutachten von einem professionellen Lichtplaner aus einem anderen Kanton (St. Gallen) erstellt.
Dieser stellte fest, dass das Problem in diesem Fall nicht durch zu viel Licht (Immissionen) am Fenster der Betroffenen (Wohnraumaufhellung) verursacht wird, sondern dass das Problem durch die hohe Blendwirkung der Leuchtquellen erzeugt wurde (Leuchtdichte der Quellen sehr gross für eine ansonsten natürlich dunkle Umgebung).
Der Gutachter riet zur Installation von Blenden, welche die Lichtquellen gegenüber den Anwohnern und Wegbenutzern abschirmen, und stattdessen die Lichtausbeute auf den Weg lenken, was die ganze Installation auch wesentlich sicherer für die Benutzer macht, da
sie die hohen Kontraste in der Nähe der Treppenstufen vermeidet.

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Leuchte offen (blendet)

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Leuchte mit Lamellen (gegen Betrachter abgeschirmt)

Das Beispiel macht deutlich, warum Grenzwerte für Immissionen alleine nicht zielführend sind, sondern dass es bei der Lichtverschmutzung immer auch um die Vermeidung von Blendung gehen muss.