Eine Petition wurde bei der Stadt Zürich eingereicht
Dark-Sky Switzerland ist nicht per se gegen Licht und nicht per se gegen Werbung. Wir verlangen jedoch strikte Einhaltung gültiger Normen zugunsten von Natur und Mensch.
Wir haben deshalb auf die Petition der IG Plakat aufmerksam gemacht:
- Nach Norm SIA 491 ist Leuchtwerbung in der Nachtruhezeit von 22 bis 6 Uhr unstatthaft, ausser es gibt einen begründeten Besucherstrom und Publikumsnutzen und eine entsprechende Ausnahmebewilligung liegt vor. Wir vermuten, dass auch Leuchtwerbung an wenig frequentierter Lage zur Nachtruhezeit betrieben würde, weil es niemand kontrolliert oder den Schaden an der Nacht nicht wahrnimmt.
- Die Stadt Zürich sah in ihrem bisherigen Lichtkonzept immer wieder grosszügige Betriebszeiten vor, die die Nachtruhezeit schon heute verletzen.
- Die Stadt Zürich kennt sehr grosszügige Grenzwerte für Leuchtreklamen (bis max. 500 cd/m2 in grösster Belastungszone, sonst 300 cd/m2 für jeweils weisses Licht). Sie scheint es gar nicht eilig zu haben, bei Nichteinhaltungen entschieden einzuschreiten.
- Die Stadt Zürich ist die grösste Verursacherin der Lichtverschmutzung in der Schweiz.
Sie erzeugt mit Abstand am meisten Lichtemissionen im Vergleich zu anderen Städten in unserem Land.
Aus diesen Gründen konnten Sie als UnterstützerIn der Anliegen von Dark-Sky Switzerland die Petition der IG Plakat wohl mit gutem Gewissen unterschreiben, auch wenn die Ziele unserer Vereine sonst nicht unbedingt übereinstimmen müssen.
Link: www.schoenes-zuerich.ch