Das Bundesgericht macht sich mit einem Grundsatzurteil stark für den Kampf gegen Lichtverschmutzung. Ab 22 Uhr soll Schluss sein mit Lichterketten, Lämpchen und anderen Zierbeleuchtungen.
Das Bundesgericht macht sich mit einem Grundsatzurteil stark für den Kampf gegen Lichtverschmutzung. Ab 22 Uhr soll Schluss sein mit Lichterketten, Lämpchen und anderen Zierbeleuchtungen.