Der Grosse Rat des Kantons Genf hat letzte Woche einen Text verabschiedet, der die Lichtverschmutzung durch Privatpersonen beschränken soll: Die Aussenbeleuchtung muss zwischen 1 Uhr und 5 Uhr morgens ausschalten. Auch wenn das ursprüngliche Bestreben des Textes zu begrüssen ist, leidet er leider unter zahlreichen Ausnahmen, die von der rechten Seite des Parlaments stammen und seine Bedeutung schmälern: Schaufenster und touristische Gebiete sind nicht davon betroffen. Die Initiant·inn·en der Gesetzesentwürfe waren von dieser Wendung enttäuscht und kämpften schliesslich sogar aktiv gegen die Verabschiedung des Textes!
Privat verursachte Lichtverschmutzung ist in Stadtzentren oft vorherrschend, vor allem zu einer Zeit, in der Gemeinden sich endlich der Verschmutzung durch ihre Strassenbeleuchtung bewusst werden und Strategien zur Eindämmung umsetzen. Es gibt in der Schweiz noch wenige Beispiele für Gesetzestexte, die sich mit privat verursachter Lichtverschmutzung befassen, und jeder Schritt in diese Richtung ist zu begrüssen. Hoffentlich kommen die Projektträger in naher Zukunft mit einer neuen, verbindlicheren Version zurück und die bürgerlichen Parteien erkennen, dass die Massnahme keine messbaren wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Geschäfte hat.
Interessanterweise erinnert die neue Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt daran, dass alle Beleuchtungen, die nicht für die Sicherheit notwendig sind, während der Ruhezeit von 22-6 Uhr ausgeschaltet oder reduziert werden müssen. Die berühmten Werbeschilder entlang der Genfer Quais, die (seltsamerweise) noch immer der Stolz der Stadt sind, sind bereits mit dem Umweltschutzgesetz in Konflikt geraten und sollten, wenn die Vollzugsbehörden ihre Arbeit richtig machen, nicht mehr in dieser Form für den Bau zugelassen werden, was in Genf bis vor einigen Monaten noch nicht der Fall war.
Originaltext in französisch verfasst.
Dieser Beitrag ist auch verfügbar auf: Französisch