Licht aus, Augen zu: Eine neue Studie hat analysiert, wie sich hohe Lichtmengen in der Nacht auf den Schlaf, die körperliche Aktivität und die psychische Gesundheit auswirken.
» Nachtlicht kann einer Studie zufolge psychisch krank machen
Licht aus, Augen zu: Eine neue Studie hat analysiert, wie sich hohe Lichtmengen in der Nacht auf den Schlaf, die körperliche Aktivität und die psychische Gesundheit auswirken.
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Am Wochenende sorgten bläuliche Lichter am Schweizer Nachthimmel für viele Fragen. Nun stellt sich heraus: Die Lichtpunkte sind nicht übernatürlicher Herkunft.
» Mysteriöse Lichter am Nachthimmel – das ist des Rätsels Lösung
DarkSky Switzerland: Man fragt sich schon ob die zuständigen Amtspersonen für Gesundheit jemals mit ihren Kollegen vom Umweltschutz und der Luftfahrt sprechen. So wären sie besser informiert. Selbstverständlich unterstehen solche Lichter eine Bewilligungspflicht, weil sie nach USG eine technische Anlage darstellen und Tiere oder den Flugverkehr stören könnten.
Ausserdem haben viele Kantone und Gemeinden SkyBeamer verboten.
Im Jahr 2021 reichte Ständerätin Céline Vara (Grüne) eine Motion ein, die den Bundesrat aufforderte, in einer Verordnung rechtlich verbindliche Grenzwerte festzulegen, um die Lichtverschmutzung zu begrenzen. Im selben Jahr forderte Nationalrat Christophe Clivaz (Grüne) ein Verbot der nächtlichen Beleuchtung von Schaufenstern und Werbeschildern. Unser Verband unterstützte diese beiden Motionen. Zu unserem Bedauern wurden jedoch beide abgelehnt.
Vogel-Strauss-Politik
Im Fall von Céline Varas Motion begründet der mit der Prüfung der Motion beauftragte Umweltausschuss seine Weigerung, Grenzwerte festzulegen, damit, dass das aktuelle Wissen nicht ausreichen würde.
Es ist bedauerlich, dass unsere gewählten Volksvertreter das Fehlen wissenschaftlicher Gewissheit als Rechtfertigung für ihr mangelndes Handeln heranziehen. Dies ist umso mehr der Fall, als die Lichtverschmutzung in der Schweiz weiter zunimmt und die schädlichen Auswirkungen der Lichtverschmutzung doch allgemein bekannt sind. Darüber hinaus haben viele Länder in ihren Vorschriften bereits bestimmte Emissionsgrenzen wie z. B. Abschaltzeiten vorgeschrieben. So muss beispielsweise in Frankreich Lichtwerbung zwischen 1 Uhr und 6 Uhr morgens ausgeschaltet werden. Schliesslich geht aus dem Verursacher- und Vorsorgeprinzip (Artikel 74 Absatz 2 der Schweizer Verfassung und Artikel 1 Absatz 2 des Umweltschutzgesetzes) hervor, dass die Schweiz auch dann Massnahmen ergreifen muss, wenn die wissenschaftlichen Beweise nicht erhärtet sind.
Unterstützung für umweltfreundliche Kandidaten
Während unser Verbandsbeschwerderecht ins Visier genommen wird und einige unserer Parlamentarier sich weigern, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen und sogar wissenschaftliche Fakten leugnen, wie die Äusserungen von Ständerat Hans Wicki (FDP) zeigen, der behauptete, dass die oben erwähnte Motion von Céline Vara «die Intelligenz und Anpassungsfähigkeit der Fauna weit unterschätzt» (sic!). können wir nicht tatenlos zusehen. Ebenso wie andere Umweltverbände empfehlen wir Ihnen daher, Ihre Stimme den umweltfreundlichen Kandidatinnen und Kandidaten zu geben. Auf ecorating.ch können Sie herausfinden, wer die umweltbewussten Kandidatinnen und Kandidaten sind.
Déborah Sangsue
Eine Studie hat einen Zusammenhang zwischen Licht mit hohem Blauanteil und der verfrüht einsetzenden Pubertät bei Ratten festgestellt. Ein Chronobiologe der Universität Basel bleibt skeptisch bezüglich der Rückschlüsse auf den Menschen, verrät aber, wie Licht unsere innere Uhr beeinflusst.
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