Lichtemissionen (Strahlen) werden im USG 1985 und seit 1997 am BGer verhandelt, jedoch werden die Eigenheiten nichtionisierender Strahlung noch nicht in jedem Fall genügend gewürdigt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Schweizer Gemeinden autonom für die Einhaltung der Vorsorge zuständig sind und das Grundwissen bisher nicht gleichwertig vorhanden war. Dieser Artikel zeigt an Beispielen auf, wie sich beides in der Verbandsarbeit auswirkt.
URP 3|2022, Seiten 256 -267
» Massnahmen für einen verbesserten Vollzug Lichtemissionen (pdf)