Da ich annehme, dass du bereits erfolglos mit deinem Nachbar oder allenfalls mit der Vermieterin zu reden versucht hast: Ein blinkendes Rentier zur Weihnachtszeit musst du meist tolerieren, ausser wenn es den Rahmen des Üblichen sprengt oder die Verkehrssicherheit gefährdet.
» Blinkt das Rentier zu Recht in mein Schlafzimmer?
Dark-Sky Switzerland: Im Artikel unerwähnt bleiben die Wohnraumaufhellung und die Blendung, welche als Immissionen nach Umweltschutzgesetz zu werten sind und im Übermass durchaus zu einem verordneten Verbot führen können. Es gilt nämlich das Vorsorgeprinzip, welches den Verursacher in die Pflicht nimmt, unabhängig davon, um welche Beleuchtung es sich handelt.