Die Ruhe ist ein kostbares Gut, welches zur Gesundheit und zum Wohlbefinden der Menschen beiträgt. Ruhe fördert das Zusammenleben und wertet Wohn- und Arbeitsorte auf. Trotzdem wird bei der Siedlungsentwicklung dem Ruheschutz nicht oder zu spät das nötige Gewicht beigemessen. Deshalb möchte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ruhige Gebiete innerhalb und ausserhalb der urbanen Lebensräumen künftig besser erhalten und fördern.
» Ruhe – kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit
Dark-Sky Switzerland: Wie das BAFU selbst im Bericht zum Landschaftsschutzkonzept schreibt, sind Ruhe und Nachtdunkelheit in einem Atemzug zu beurteilen. Lärm ist bereits im Wortsinn nur der störende Teil der erzeugten Schallwellen und die Ablehnung davon ist daher gesellschaftlich akzeptiert.
Sowohl Lärm als auch Licht sind physikalische Quellen und haben viele Gemeinsamkeiten. Nicht aber bei der Einschätzung.
Die subjektive Störung durch Lärm ist gesellschaftlich und rechtlich anerkannt:
Nicht nur objektiv feststellbare körperliche Krankheitssymptome gelten damit als gesundheitliche Beeinträchtigungen, sondern auch das durch Lärm gestörte subjektive Wohlbefinden.
Beim Licht muss eine objektive Störung nachgewiesen werden.
Licht bezeichnet den gesamten sichtbaren Teil der Strahlung. Störlicht oder Lichtverschmutzung ist der unnötige Teil des Lichts. Wenn wir Nachtruhe auch beim Licht einfordern sind wir nicht gegen das gesamte Licht, sondern gegen die störenden oder unnötigen Lichtquellen und Teile des Lichts.