Der Begriff «Lichtverschmutzung» wird für unnötige Lichtemissionen durch künstlich erzeugte Lichtstrahlen im Aussenraum während der Nachtzeit verwendet. Die Emission von Licht kann in Anwendung des Umweltschutz-Gesetzes verankerten Vorsorgeprinzips durch die Behörden mit einer Verfügung eingeschränkt werden.