Seit zehn Jahren gibt es im Aargauer Umweltrecht bindende Bestimmungen zu Lichtemissionen. Diese verlangen unter anderem, dass Lampen zur Beleuchtung von Schlössern so einzurichten sind, «dass sie keine störenden Immissionen verursachen». Doch ausgerechnet der Kanton hält seine eigenen Gesetze seit Jahren nicht ein. Nur gerade Schloss Liebegg entspricht beleuchtungsmässig den geltenden Vorschriften, und das erst seit dem vergangenen Jahr.
» Kommentar: Der Kanton ist kein leuchtendes Vorbild