Im Hinteren Grindel werden nun sogar das Naturschutzgebiet und der angrenzende Wald aufgewertet. Unsere Gemeinde vergisst dabei, dass der Naturschutz nach Art. 102 der Kantonsverfassung eine verpflichtende Sache ist.
Im Hinteren Grindel werden nun sogar das Naturschutzgebiet und der angrenzende Wald aufgewertet. Unsere Gemeinde vergisst dabei, dass der Naturschutz nach Art. 102 der Kantonsverfassung eine verpflichtende Sache ist.