ZÜRICH. Ein Autohändler muss das Marken-Logo an seinem Gebäude von 22 bis 6 Uhr abschalten. Zwar wird die nächtliche Dunkelheit laut Zürcher Baurekursgericht durch die nahe A3 bereits gestört. Doch dies rechtfertige nicht, weitere Lichtimmissionen in unbeschränktem Masse zuzulassen. SDA
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