Licht ist elektromagnetische Strahlung. Das Umweltschutzgesetz des Bundes (USG) schreibt vor, dass Strahlen an der Quelle zu begrenzen und Mensch und Tier vor schädlicher und lästiger Einwirkung zu schützen sind. Kantone und Gemeinden sind verpflichtet, das USG umzusetzen. Wie aber sollen bewilligende Behörden entscheiden, ob Aussenbeleuchtungen mehr schaden als nützen?
Roland Bodenmann | HHM AG | in Zusammenarbeit mit der Abteilung Landschaft und Gewässer | 062 835 34 50
» Es werde Licht – oder auch nicht (pdf scan)