Der Kanton Zürich hat am 18. Januar 2017 neue Richtlinien für Gebäudetechnik in Kraft gesetzt.
Beim Thema Beleuchtung wird explizit auf die Lichtverschmutzung eingegangen:
- Im Aussenraum sind die Lichtemissionen zu minimieren (keine Bodenleuchten/Uplights). Siehe auch SIA 491 zur Vermeidung von Lichtemissionen im Aussenraum.
- Ebenfalls ist die Wirkung der Innenbeleuchtung nach aussen zu beachten (Glasfassaden, Schaufenster).
» Richtlinie Gebäudetechnik, siehe Beleuchtung (Quelle: online)
» Richtlinie Gebäudetechnik Beleuchtung (pdf vom 13.1.2017)