Nach jahrelangem Rechtsweg erhielten Anwohner teilweise Recht.
Mit Erleichterung nehmen wir bei Dark-Sky zur Kenntnis, dass das Bundesgericht im Grundsatz den einmal gefällten Entscheid zur Bekräftigung der SIA Norm 491 weiter stützt.
Auch die SBB muss sich an die vom Bund erlassenen Regeln zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum (Umweltschutzgesetz und Empfehlungen) halten und den Anwohnern eine dunklere Nacht gönnen.
Die im nachfolgenden Artikel erwähnte Lichtglocke aus Zürich können wir dank Messdaten-Auswertung bestätigen. Auswüchse von Städten dürfen jedoch nie als Ausrede gelten für fehlendes Bemühen in den Agglomerationen.
Die Orientierung bei der Beleuchtung muss sich nach der benötigten Helligkeit richten und nicht nach der übertriebenen Machbarkeit durch heute geringere Energiekosten.
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