Da keine verbindlichen Regelungen für den Schutz vor sichtbarem Licht bestehen, müssen die Recht anwendenden Behörden die Lichtemissionen im Einzelfall beurteilen.
Wann kann man gegen Lichtverschmutzung vorgehen?
Da keine verbindlichen Regelungen für den Schutz vor sichtbarem Licht bestehen, müssen die Recht anwendenden Behörden die Lichtemissionen im Einzelfall beurteilen.
Wann kann man gegen Lichtverschmutzung vorgehen?