Dark-Sky Switzerland hat im Interview für das SF 1, in der Sendung 10vor10 am 27.12.2013 Auskunft gegeben.
Das Bundesgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass generell die vom Umweltschutzgesetz verlangte Vorsorge gilt und ein öffentliches Interesse besteht, dass die von der SIA Norm 491 verlangte Nachtruhe beim Licht anzuwenden ist.
Ausnahmen sind nötige, sicherheitsrelevante Beleuchtungen und eben auch die Weihnachtsbeleuchtung, sofern sie sich an die Traditionen hält, das heisst im konkreten Urteil ausschliesslich vom 1. Advent bis zum Dreikönigstag (6. Januar) genutzt wird und ebenfalls eine Nachtruhe spätestens ab 1 Uhr einhält.
Dark-Sky Switzerland freut sich über dieses Urteil. Jetzt gibt es definitiv keine Ausreden mehr, Umwelt- und Bau-Behörden müssen das Anliegen nach Dunkelheit in Konfliktfällen vertreten.
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Das Urteil selber:
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