Wirklich dunkel wird es in Städten gar nicht mehr – das hat negative Folgen für den Menschen und seine Umwelt. Zu viel künstliches Licht stört den Tag-Nacht-Rhythmus und sorgt für Schlafstörungen.
Wirklich dunkel wird es in Städten gar nicht mehr – das hat negative Folgen für den Menschen und seine Umwelt. Zu viel künstliches Licht stört den Tag-Nacht-Rhythmus und sorgt für Schlafstörungen.
Bereits am 23. März um 20.30 Uhr findet die Earth Hour des WWF
dieses Jahr statt. Der Termin wurde wegen Ostern vorgeholt. Das
hat den Vorteil, dass die Dämmerung noch früher einsetzt und es
generell dunkler ist als Ende März, wenn bereits Sommerzeit gilt).
Das Spektakel findet immer mehr mediale Beachtung und Zuschauer, aber auch die Astronomen freuen sich darüber.
Wir von Dark-Sky Switzerland finden, dass die Earth Hour ein
wichtiger Denkanstoss ist, welcher indirekt die Lichtverschmutzung thematisieren hilft.
Astronomische Vereinigung Urania Zürich
Der Bund hat am 13. Februar 2013 in einem Bericht die Wirkung von künstlichem Licht auf Natur
und Mensch zusammengefasst. Er möchte die Forschung und die Regeln zur Reduktion der Lichtverschmutzung
verstärken.
Heutzutage wird sehr grosszügig mit Licht umgegangen. Es dient nicht nur der effektiv nötigen Beleuchtung, sondern wird auch genutzt, um architektonische Akzente zu setzen. Die daraus resultierende Lichtverschmutzung hat grosse Auswirkungen auf die Umwelt. Ein bewusster und zielgerichteter Umgang mit Licht ermöglicht eine deutliche Reduktion dieser Beeinträchtigung.
Dr. Eva Inderwildi
» Tierfreundlicher Umgang mit Licht (pdf scan)
Dark-Sky Switzerland betrachtet die SIA Norm 491 als wichtigen Meilenstein zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum (so heisst auch die Norm).
Die Norm kann bei der SIA in deutsch, französisch oder italienisch kostenpflichtig bezogen werden. Sie ist seit dem 1. März 2013 in Kraft.
Sie gilt für künstliches Licht von UV bis Infrarot (also hauptsächlich sichtbares Licht) vor allem im Aussenraum, jedoch auch Licht das vom Innen- in Aussenräume fällt.
Nicht dazu zählen Signallichter von Flughäfen, Häfen und Verkehrsadern.
Die Norm unterscheidet zwischen sicherheitsrelevantem Licht und dem Licht, das nur aus Werbe- oder Gestaltungszwecken installiert wird. Zweites unterliegt den Bestimmungen der Nachtruhe und soll ohne Nutzung von 22-6 Uhr abgestellt werden.
Das Bundesgericht hat die Norm bereits in Streitfällen beigezogen und die empfohlene Nachtruhe von 22-6 Uhr als im öffentlichen Interesse gewertet. Wir erachten sie daher als verbindlich.
Bei der Revision von Bau- und Nutzungs-Ordnungen (BNO, BZO) empfehlen wir, die SIA 491:2013 als Planungsgrundlage für alle Aussenbeleuchtungen verbindlich zu erklären. Das visuelle Nachtruhe-Zeitfenster kann analog zum Lärmschutz im Polizei-Reglement festgeschrieben werden.